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7. AuswertungEhebruch, Scheidung und Wiederheirat sind und bleiben Schuld, das kann man diskutieren wie man will. Dies ergibt die Analyse des Textes. Der einzige Punkt ist, daß die Menschen nicht perfekt sind, und sich damit auch hier wiederfinden. Aber solange ernsthaft an diesem Punkt gearbeitet wird, ist auch Vergebung möglich. Darauf zielt Matthäus mit seinem Evangelium ab, und darum stellt Jesus hier auch so radikale Forderungen auf. Das Problem ist in dieser Konsequenz dann auch als ein seelsorgerliches Problem und nicht als ein rechtliches zu behandeln. Der Einzelne in seiner Partnerschaft bleibt so aufgefordert, daß Äußerste zum Erhalt seiner Ehe zu tun. Dabei darf er nicht erst beim Erhalt der Ehe ansetzen, er muß präventiv eingreifen. Die eigenen Gedanken sind zu überprüfen, die Konflikte in der Ehe konstruktiv zu lösen. Es gilt, den Problemen der Partnerschaft nicht fortzulaufen, sondern den anderen zu akzeptieren. Die Ehe muß eine Partnerschaft des gegenseitigen Nehmen und Gebens sein. Gerade die Sexualität darf dabei nicht außerhalb der Partnerschaft befriedigt werden. Es kommt darauf an, die Kraft zu entwickeln, welche die Partner zusammenhält. Und so gilt es Wege zu vermeiden, die Ehepartner trennen. Auch schon Gedankenspiele mit solchen Wegen sind tabu, denn leicht wird durch eine Über-legung die Hemmschwelle zur Tat gesenkt. Das gilt nicht nur für die Sexualität, die hier ganz direkt erwähnt wird, das gilt für alle Bereiche einer Ehe. Die Gemeinde als Geschwisterschaft der Nachfolger Christi bleibt aufgefordert, sich gerade den Bedürfnissen der Ehe zuzuwenden, um ihnen ein gutes Umfeld für eine gemeinsame Zeit zu geben. Die Ehe muß gestärkt werden, gerade in einer Zeit, in der die Ehen immer weiter auseinanderbrechen und Partnerschaften postmodern nur noch als Lebensabschnittsbegleitungen gelten . Die Ehe muß so gestärkt werden, daß sie auch in schweren Zeiten trägt. Zerbricht eine solche Partnerschaft, dann ist es nicht nur das Versagen der Partner. In Vers 29 und 30 sehe ich ganz klar auch eine übertragende Verantwortung an alle, die eigentlich hätten stärken und intervenieren können. Auch der Staat muß in seinem Tun daran gemessen werden, wieviel er für die Ehe tut. Konzepte, durch die eine Ehe geschwächt wird, sind auf keinen Fall akzeptabel. Natürlich darf nicht jeder Mensch in eine Ehe gedrängt werden, aber die Familie als kleinste soziale Zelle einer Gesellschaft ist ein unbedingter Vorteil. Dabei bildet gerade die Konstanz einer Ehepartnerschaft eine soziale Sicherheit für den Einzelnen, die nicht unterschätzt werden darf. Der Staat darf dabei auch nicht die Singels aus dem Blick verlieren, für die es auch gilt, ein soziales Netzwerk zu bewahren, in dem sie leben können. Allerdings bleibt die Hauptverantwortung bei den Ehepartnern selber. Sie sind diejenigen, die in ihrem Herzen die Ehe ganz leicht stärken oder zerbrechen können. Bei all diesen Versen schwingt die Würde des Menschen mit, hier insbesondere der Frau. Die Ehepartner haben eine Würde, die der andere durch den Ehebruch auf das Spiel setzt. Sie gilt es zu bewahren, sie gilt es zu schützen. Man darf auch nie die Radikalität aus den Augen Jesu verlieren. Für den normalen Lebensvollzug macht man sich ja Regeln für Gut und Böse. Diese sind aber immer daran zu messen, wie sie die Liebe Gottes weitertragen. Eine Scheidung und Wiederverheiratung tut das unter keinem Fall, sie ist die Kapitulation vor der eigenen Herzenshärtigkeit. Sie kann nur unter dem Kreuz geschehen, und die Partner können nur durch die Vergebung Jesu wieder frei werden. Dabei sind meines Erachtens die Scheidung und die Wiederverheiratung Schuld. Aber es gibt Punkte in einer Partnerschaft, wo es auch im negativen Sinne kein zurück mehr gibt. Gott möchte nicht die Menschen zerbrechen lassen, und so kann er auch in diesem Fall vergeben. Daher durfte Mose auch diesen Paragraphen in die Thora aufnehmen, und daher läßt Vers 32 diese Ausnahme zu. Ich möchte aber erneut betonen, daß die Prävention der Punkt ist, an dem angefangen werden muß. Eigentlich gilt es, die Ehe zu erhalten. |