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4. Mit Spannungen leben

Diese Schrift ist als eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland am 26. Februar 1996 als "Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion" veröffentlicht worden. Dieser Stellungnahme kommt ein besonderer Stellenwert zu, da hier die EKD als Dachorganisation versucht, die unterschiedlichen Stellungnahmen ihrer Gliedkirchen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Denn diese Diskussion wurde mit zum Teil erheblicher Schärfe zwischen den Kirchen geführt. So setzte der Rat der EKD im März 1994 eine "ad-hoc-Kommission" ein, die anhand von vier Leitfragen eine möglichst breit tragbare Position zur Homosexualität erarbeiten sollte. Die Kommissionsmitglieder vertraten ein breites Spektrum an Meinungen, so die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen, die im Rahmen der Hamburger Ehe die Homosexuellensegnung befürwortete, oder dem Superintendenten Thomas Küttler, der eher dem konservativen Lager zugerechnet wurde.

4.1. Das Thema

Diese Fragen, die den Arbeitsauftrag darstellten, lauten:

  1. Was haben wir als christliche Kirche im Blick auf den Umgang der Menschen mit ihrer Sexualität und die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Menschen zu fördern? Welche ethische und kulturelle Orientierung haben wir zu unterstützen?
  2. Was bedeutet es konkret für das Verhalten der Kirche und der Christen, Lebensweisen, die von dem ethisch und kulturell gewollten Leitbild abweichen, zu achten? Wie können wir sie so achten, daß die betroffenen Menschen vor moralischen Verurteilungen geschützt sind und das Leitbild gleichwohl weder beschädigt noch verunklart wird? Welche besonderen Anforderungen und Zumutungen ergeben sich daraus für die Übernahme eines pfarramtlichen Dienstes?
  3. Was ist von der Einschätzung zu halten, an der Stellung zur Homosexualität entscheide sich die Bindung der evangelischen Kirche an die Heilige Schrift?
  4. Was ist von der Einschätzung zu halten, daß in der Frage der Homosexualität die Einheit der evangelischen Kirche auf dem Spiel stehe?

Für diese Arbeit sind die Fragen Eins und Zwei entscheidend, da sie für die Segnung relevant sind. Frage Drei nach der Bindung der evangelischen Kirche zur Heiligen Schrift ist eine grundsätzliche Frage, denn die evangelische Kirche will natürlich auf dem Boden der Schrift stehen. Sie wird im Rahmen der ethischen Maßstäbe zur Homosexualität erläutert (4.2.3).

Frage Vier nach der Einheit der Evangelischen Kirche hat eine grundsätzliche Angst der EKD vor einer ausgrenzenden Position im Blick. Die Frage intendiert, ob die Position der Stellungnahme Kreise der Gemeinde ausgrenzen. Die Frage nach der Homosexualität beinhaltet die Frage nach dem Verständnis der Schrift in sich, da einige Schriftstellen sich klar gegen die Homosexualität aussprechen. Zwar wird die theologische Frage nach dem Schriftverständnis erörtert, aber die diplomatische Frage nach der Kirchenspaltung durch die Homosexualität wird nicht von der Orientierungshilfe aufgegriffen.

4.2. Die Argumentation im Bereich Homosexualität

Ein Vorteil dieser Orientierungshilfe der EKD ist ihre Breite, mit der sie das Thema sehr grundlegend erörtert. Dabei führt sie in kleinen Schritten den Leser durch einen umfangreichen Problemkreis.

4.2.1. Biblischer Befund zur Homosexualität

Der Text analysiert den biblischen Befund zur Homosexualität sehr genau. Dabei wird in einem ersten Schritt Grundsätzliches geklärt. Die Bibel ist als geistgewirktes Glaubenszeugnis Wort Gottes, und dieses Glaubenszeugnis hat seine normierende Mitte in Jesus Christus. An dieser Mitte sind alle Texte zu prüfen. Die Orientierungshilfe der EKD weist hier aber auch auf den Zirkel hin, daß diese Mitte sich nicht einfach eingrenzen läßt, sondern erst durch die gesamten biblischen Texte erschlossen werden kann. Weiterhin differenziert die Orientierungshilfe der EKD zwischen dem Gesetz, das sich in zwei Bereiche aufteilt, dem usus politicus und dem usus paedagogicus, und dem Evangelium, dem sich das Gesetz unterzuordnen hat. Der dritte Aspekt, der usus didacticus, bleibt hier unerwähnt.

In einem nächsten Kapitel wird auf die menschliche Sexualität im Allgemeinen eingegangen. In einem ersten Schritt werden anhand des Schöpfungsberichtes mehrere Aspekte klargestellt. So ist einerseits die Weitergabe des menschlichen Lebens die Erfüllung aller Sexualität, andererseits ist Sexualität auch wichtig für die Beziehung zwischen Mann und Frau. Diese Aspekte bezeichnet die Orientierungshilfe der EKD als gleichwertige Grundelemente. Der Beziehung bekommt eine weitere Bedeutung zu, denn in der Sexualität nehmen sich Mann und Frau in ihrer unverwechselbaren Eigenart wahr und werden zur Einheit. Lösen sie sich voneinander, so liegen keine Schöpfungsvarianten vor, sondern Begrenzungen und Beschränkungen. Zum Schluß dieses Kapitels zeigt die Orientierungshilfe der EKD auf, daß in den biblischen Schöpfungsaussagen (noch) nicht von Ehe und Familie als Formen des Zusammenlebens die Rede ist, sondern nur von der Tiefe der leiblichen Verbindung, die durch die Geschlechtergemeinschaft entsteht. Sie ist eine lebenslange Verantwortung für das Gegenüber, das man sich so vertraut gemacht hat, und ist dadurch auf Ehe und Familie hingeordnet. Diese Argumentation eröffnet im späteren Argumentationsgang die Möglichkeit, die Verbindung von Mann und Frau nicht als Sinn der Partnerschaft darzustellen, sondern die lebenslange Treue.

Im nächsten Kapitel wird auf einzelne Texte eingegangen. Die beachteten Textstellen sind Leviticus 18,22 und 20,13, Römer 1,26f; 1. Korinther 6,9-11 und 1. Timotheus 1,10. Die Orientierungshilfe der EKD spricht hier von einem eindeutig negativen Befund, dem sie zwei Beobachtungen entgegenstellen möchte:

  1. Im biblischen Gesamtzeugnis ist Homosexualität ein Nebenthema.
  2. In der uns überlieferten Verkündigung Jesu spielt das Thema "Homosexualität" keine Rolle.

Dadurch bringt die Orientierungshilfe der EKD zum Ausdruck, daß die Mitte der Schrift die Homosexualität nicht negativ bezeichnet. Dementsprechend ist die Auslegung der Texte wichtig. Denn trotz dieser Aussagen spricht der Text eindeutig von einer Ablehnung der Homosexualität. Drei pauschale Urteile werden als unzutreffend bzw. unzureichend kritisiert:

  1. Homosexualität wird nur abgelehnt, weil sie zu einem fremden Kult gehört.
  2. Menschen werden durch spezifische homosexuelle Praktiken gedemütigt.
  3. Zwar stimme es, an keiner Stelle der Bibel sei von anlagebedingter, "vor-willentlicher" Homosexualität die Rede, aber das sage nichts darüber aus, ob die Texte unter dieser Sicht zu modifizieren oder zu korrigieren wären.

Nach der Ablehnung dieser Argumente wendet sich die Orientierungshilfe der EKD nun den einzelnen Bibeltexten zu.

  1. Leviticus 18 und 20: Diese Bibelstellen argumentieren gegen die Homosexualität als eine Verletzung der göttlichen Heiligkeitssphäre. Sie wird hier als ein Kraftfeld Gottes definiert, "von ... dessen Unversehrtheit das Leben des Volkes bzw. der Gemeinde abhängt." Damit bezieht sich dieses Gebot auf eine von Gott gestiftete Ordnung der Lebenssphäre des Menschen. Nicht aber bezieht sich das Gebot auf eine ethische Gestaltung einer homosexuellen Beziehung. So unterscheidet die Orientierungshilfe der EKD zwischen einer ethischen Gestaltung einer Beziehung und der gelebten sexuellen Prägung. Das ist für sie ein Zwischenergebnis aus Leviticus und soll später erneut aufgegriffen werden.
  2. 1. Korinther 6,9 und 1. Timotheus 1,10: Diese Bibelstellen betreffen den homosexuellen Kontakt zwischen Männern und Kindern. Eine interessante Beobachtung der Orientierungshilfe der EKD ist die Erfahrung, daß Menschen sich durch die Taufe in ihrem sexuellen Verhalten ändern können.
  3. Römer 1,26f: Männer und Frauen haben den natürlichen Verkehr vertauscht. Das bedeutet für Paulus nicht, daß nur die heterosexuelle Menschen hier angesprochen sind, die sich nun homosexuellen Praktiken hingeben, sondern diese Stelle gilt allgemein. Ausgehend von der LXX, Psalm 106,20, zeigt sich in dieser vertauschten Sexualität die Vertauschung des Verhältnis zwischen Schöpfer und Geschöpf. Die Orientierungshilfe der EKD vermutet folgende Argumentation bei Paulus: Der Mensch selber wird durch die Vertauschung verschlossen gegenüber Gott, und deshalb vergötzt er seinesgleichen. Daraus wird eine Verschlossenheit gegenüber dem anderen Geschlecht gefolgert. Nun stellt die Orientierungshilfe der EKD fest, daß Paulus diesen Gedanken nicht so ausspricht, aber daß eine allgemeine Verschlossenheit gegenüber dem Nächsten bei allen Menschen, homo- wie heterosexuellen, vorkommt. Diese allgemeine Verschlossenheit wirkt tiefer als die Verschlossenheit gegenüber dem anderen Geschlecht. Bekräftigt wird diese Entscheidung durch das allgemeine Fazit, daß die Orientierungshilfe der EKD entsprechend Römer 3,9-20 in der "allgemeinen Verstricktheit in Sünde" sieht.

Im folgenden Abschnitt ordnet die Orientierungshilfe der EKD die Bibelstellen in ein gesamtbiblisches Zeugnis ein, und kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:

  1. Die Heiligkeitsgesetze sind im Neuen Testament nicht nur aufgenommen, sondern zu einem umfassenden Anspruch Gottes auf unser Leben erweitert worden. Daher sind die Menschen alle Sünder vor Gott. Diese Aussage soll die einzelnen Sünden nicht nivellieren, aber sie "in den alle Menschen umfassenden Horizont der Gottesbeziehung" einordnen.
  2. Durch die Verkündigung Jesu wird die Verunreinigung des Menschen nicht mehr von außen aufgenommen, sondern entsteht z. B. durch die bösen Gedanken im Herzen des Menschen.
  3. Das Doppelgebot der Liebe ist als Aufnahme und Verbindung alttestamentlicher Gebote der Inbegriff des Willens Gottes.
  4. Das Zentrum der Verkündigung ist die Botschaft von der Sündenvergebung. Daher gibt es kein Gesetz, das einen Menschen von der Gottesgemeinschaft unwiderruflich ausschließen kann.

Die Orientierungshilfe der EKD konstatiert nun, daß die "homosexuelle Praxis dem Willen Gottes widerspricht". Dann stellt sie dieser Aussage gegenüber, daß "die Frage nach einer ethisch verantwortlichen Gestaltung einer homosexuellen Beziehung vom Liebesgebot her an keiner dieser Stellen thematisiert wird", wie bereits zu Leviticus ausgeführt. Im nächsten Schritt stellt die Orientierungshilfe der EKD fest, daß das Liebesgebot als Inbegriff des Willens Gottes zentrale Bedeutung hat. Daher ist eine ethisch verantwortliche homosexuelle Beziehung von der Sicht des Liebesgebotes zu gestalten, denn eine solche Beziehung kann nicht nur auf die sexuelle Praxis reduziert werden. Die Orientierungshilfe der EKD erkennt selber, daß sich hier eine Spannung ergibt. So bestreitet sie nicht, daß Homosexualität eine negative Beziehung zum Willen Gottes hat, kurzum ihm entgegensteht. Aber unter dem Verweis auf die Gnade Gottes wird die Beziehung unter ethischen Gesichtspunkten tragbar, wenn z.B. auch die Lasten einer Beziehung angenommen werden. In einer Fußnote wird die Analogie zur Ehescheidung hergestellt: Die Scheidung entspricht nicht dem Willen Gottes, aber sie soll, weil die Menschen sie benötigen, ethisch gestaltet werden. Diese ethische Gestaltung entspricht zwar nicht direkt dem Ideal Gottes, aber doch ist sie entsprechend dem Sinne Gottes.

Eine für die Segnung wichtige Grundlage wird in Kapitel 3.5 gelegt: Enthaltsamkeit ist nach 1. Korinther 7 ein Charisma, und wer sich nicht enthalten kann, soll heiraten. Dieser Text wird in seiner Zielrichtung auf homosexuelle Menschen weitergeführt. Damit wird begründet, daß man einem unveränderbaren homosexuellen Menschen keine Enthaltsamkeit raten darf, sondern ihm das Ausleben seiner Sexualität in einer vom Liebesgebot her gestalteten Beziehung ermöglichen muß.

4.2.2. Humanwissenschaftlicher Befund

Hier stellt die Orientierungshilfe der EKD ehrlich fest, daß es im Grunde keine verbindliche Aussagen zur Verbreitung, zur Ursachenforschung und zur Therapie gibt. Es gibt keinen wissenschaftlichen Konsens, so faßt sie den Ausflug zu den neueren Forschungsergebnissen zusammen. Allerdings verweist sie auf die Tatsache, daß die Sichtweise des Phänomens sich geändert hat. Während früher von einer Krankheit Homosexualität gesprochen wurde, so ist das heute im Hauptstrom der psychologischen Forschung nicht mehr der Fall.

So wird auch festgestellt, daß die Sexualität gesellschaftlich nicht (mehr) in den geschützten Raum der Ehe gehört, obwohl die Ehe ein großes Ansehen genießt. Auch hat sich die Homosexualität als Lebensgemeinschaft etabliert. Die unterschiedlichen Formen der Lebensgemeinschaften werden alle als gleichrangig angesehen.

4.2.3. Ethische Maßstäbe zur Homosexualität

Eine der zentralen Fragen ist für die Orientierungshilfe der EKD, welche Bedeutung der humanwissenschaftliche Befund auf eine ethische und theologische Urteilsfindung haben. Zwar spricht die Orientierungshilfe der EKD den humanwissenschaftlichen Ergebnissen eine gewisse Relevanz zu, aber "die entscheidende Argumentation muß jedoch theologisch geführt werden." So entscheidet die Tatsache, ob Homosexualität genetisch angeboren ist, nur über die Verantwortlichkeit des Einzelnen, nicht aber darüber, ob Homosexualität Gottes Willen entspricht. Dementsprechend entscheidet, ob Homosexualität therapierbar ist, nur über den seelsorglichen Rat, den die Kirche geben kann, nicht aber darüber, ob eine Veränderung notwendig oder gewünscht ist. Andererseits stellt die Orientierungshilfe der EKD einen Dissens in der Forschung fest, der sie dazu nötigt, doch an vielen Stellen offene Formulierungen zu gebrauchen. Das würde aber doch eine entschiedene Abhängigkeit der theologischen Argumentation von den humanwissenschaftlichen Sichtweisen bedeuten. Allerdings wird diese Aussage erneut eingegrenzt, denn die Orientierungshilfe der EKD betont erneut im nächsten Kapitel, daß "die für eine kirchliche Stellungnahme maßgebliche theologische Argumentation ... im Kontext von gesellschaftlichen und humanwissenschaftlichen Sichtweisen [erfolgt], ... diese aber nicht zum Kriterium machen [kann]. Ausschlaggebendes Kriterium ist nach reformatorischem Verständnis das biblische Zeugnis, zu dem Aussagen über den Menschen, über seine Sexualität und über homosexuelle Praxis gehören."

Einen wichtigen Aspekt stellt die Gleichrangigkeitsthese dar, bei der alle Lebensformen als gleichrangig anerkannt werden. Diese These läßt sich theologisch begründen und zugleich spiegelt sie die Praxis der Gesellschaft wieder. Drei Argumente zählt die Orientierungshilfe der EKD dazu auf, die sie auch widerlegt. Kern der Argumentation gegen die These ist, daß Menschen zwar zur Freiheit berufen sind, nicht aber zur Beliebigkeit. Natürlich gilt, so das nächste Argument, zwischen Person und Werk zu unterscheiden. Eine Person darf nicht durch die Form ihrer Partnerschaftsgestaltung ethisch beurteilt werden. Andererseits kann es sogar sein, daß unter schwierigeren Bedingungen Beziehungen gelingen können, die besser gelebt werden als die normale Ehe bei einem Vergleichspaar. Aber das hat keine Relevanz für die theologische Urteilsfindung, denn unser Maßstab ist immer das biblische Zeugnis. Sonst wird das Ergebnis beliebig, maximal an dem Maßstab der gesellschaftlich anerkannten Formen gemessen.

Dementsprechend ist die ethische Urteilsfindung vor dem Hintergrund der humanwissenschaftlichen Forschung nach dem biblischen Befund durchzuführen. Es wurde gezeigt, daß die Homosexualität nicht dem Willen Gottes entspricht. Aber die heterosexuelle Ehe darf für einen homosexuellen Menschen nicht zu einer Tarnung werden, da sie in aller Regel eine Täuschung oder einen Mißbrauch des Partners darstellt, und auch nicht als Heilung eingesetzt werden, da der Heilungsvorgang in aller Regel eine Überforderung für die Ehe und den Ehepartner ist. Deshalb ist als Notlösung die homosexuelle Partnerschaft möglich. Dieser Gedanke wurde aus 1. Korinther 7 gewonnen und steht damit auch auf dem biblischen Grund.

Die homosexuelle Partnerschaft ist somit die Notlösung als Ehe für homosexuelle Menschen. Dementsprechend gelten für die ethische Gestaltung der Beziehung alles, was auch für die Ehe gilt:

  • Freiwilligkeit der Partner für die Beziehung, geprägt von Liebe und Zuneigung,
  • ganzheitlich den Menschen sehend,
  • verbindlich und auf Dauer ausgelegt, gerade auch für schlechte Tage,
  • partnerschaftlich gestaltet.

Die Aspekte, die Kinder in Familien betreffen, gelten nicht für homosexuelle Partnerschaften. Ohne nähere Begründung redet die Orientierungshilfe der EKD in solchen Partnerschaften auch von neuen Problemen für Kinder, die ethisch nicht verantwortet werden können.

Auch die Ehe als Institution soll den heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben, so die Orientierungshilfe der EKD.

In einem weiteren Kapitel erläutert die Orientierungshilfe der EKD die besondere Situation homosexueller Menschen in der Kirche. Hier werden zwei Positionen gegenübergestellt, die den humanwissenschaftlichen Argumentationen entsprechen: Homosexualität ist eine unveränderbare Prägung, oder sie ist korrigierbar. Diese Positionen erheben entweder den Anspruch, den Menschen in seiner Homosexualität zu bestärken, oder ihn zur Heterosexualität umzuerziehen. Die Orientierungshilfe der EKD nimmt diesen Positionen die Spitze und versucht sie auf einen Nenner zu bringen: Homosexuelle Menschen, die ihre Prägung als unabänderlich ansehen, sollen diese auch so akzeptieren und freigeben. Mitarbeiter der Kirche müssen diese Prüfung auf Unveränderlichkeit dem einzelnen Betroffenen überlassen, sie respektieren und den homosexuellen Menschen vor allem Druck beschützen, der ihm aufgrund seiner Prägung entgegenkommt. Den Mitarbeitern der Kirche obliegt es nur, als Ansprechpartner für eine gewünschte Seelsorge zur Verfügung zu stehen.

Entsprechend dem Auftrag wird die konkrete Situation von homosexuell lebenden Menschen im kirchlichen Amt betrachtet. Für sie gilt einerseits, daß ihre Sexualität niemanden etwas angeht, solange sie die Leitbildfunktion von Ehe und Familie anerkennen, und andererseits, daß sie ihr Verhalten mit der normativen Autorität der Bibel in Einklang bringen müssen.

Die Orientierungshilfe der EKD betrachtet aber die Frage nach homosexuellen Paaren im Pfarrhaus aus einer praktischen Argumentation heraus. Welche Akzeptanz hat ein homosexueller Pfarrer in seinem Umkreis, und welche Auswirkungen hat eine homosexuelle Lebensgemeinschaft im Pfarrhaus auf den Auftrag der Kirche? Die Orientierungshilfe der EKD kommt hier zu folgendem Schluß: "Bei den hier zu treffenden Einzelfallentscheidungen, bei denen sich Kirchenleitungen (über die in 5.2 genannten Kriterien hinaus) an dem zu orientieren haben, was für die Erfüllung des kirchlichen Auftrags notwendig und gut ist, sprechen deshalb insgesamt betrachtet viele Argumente gegen eine Zulassung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in Pfarrhäusern." Aber dieser Satz wird relativiert durch eine andere Feststellung in der Einleitung in das Kapitel. Nach einer Diskussion der Glaubwürdigkeit des Amtsträgers – seine Lebensführung muß mit seiner Verkündigung übereinstimmen, aber ist er gleichzeitig immer auch Sünder und erfüllt damit den Willen Gottes nicht – und der Öffentlichkeitsfunktion stellt die Orientierungshilfe der EKD fest, daß es "in einer solchen Situation ... nicht vertretbar [ist], das Pfarramt generell für homosexuell lebende Menschen zu öffnen. Wohl aber kann verantwortet werden, dies nach gründlicher Prüfung in Einzelfällen zu tun, nämlich dort, wo die homosexuelle Lebensweise ethisch verantwortlich gestaltet wird und die folgenden Kriterien erfüllt sind." So spricht sich die Orientierungshilfe der EKD nur oberflächlich gegen eine homosexuelle Lebensgemeinschaft im Pfarrhaus aus, aber nicht für die Pfarrer allgemein, und erst recht nicht für Christen allgemein. Hier zeigt sich eine gewisse Ambivalenz der Aussagen zwischen Theorie und Praxis in den Aussagen der Orientierungshilfe der EKD.

4.3. Segnung Homosexueller

In der Orientierungshilfe der EKD nimmt das Thema Segnung homosexueller Menschen mit einem eigenen Kapitel einen breiten Raum ein.

Die Orientierungshilfe der EKD geht von zwei hauptsächlichen Zielsetzungen bei einer Segnung aus.

Die eine Zielsetzung ist, daß ein oder zwei Menschen den Segen Gottes in ihrer besonderen Situation erbitten. Dieses Ziel wird in drei Varianten untergliedert. Entweder ein einzelner bittet um Kraft auf seinem Weg, seine homosexuelle Prägung anzunehmen oder sie zu verändern, oder er bittet um Beistand, seine gleichgeschlechtliche Partnerschaft in Verantwortung zu leben. Die dritte Variante bezieht die letzte auf zwei Partner, die in einer Partnerschaft leben und für diese um Kraft bitten.

Als zweite Zielsetzung nennt die Orientierungshilfe der EKD eine Aufwertung der Partnerschaft. Dieser Segen bedeutet eine kirchliche Anerkennung, die dem homosexuellen Menschen z.B. den Zugang zum kirchlichen Amt öffnen kann, die der Herkunftsfamilie die Annahme der Prägung erleichtern kann oder sogar eine Form gesellschaftlicher Anerkennung mit sich bringt.

Die Orientierungshilfe der EKD stellt selber fest, daß sich die Ziele nicht scharf trennen lassen. Das Unterscheidungsmerkmal für die Kirche ist hier die Art der Segenshandlung. Wird um den Beistand Gottes gebeten, oder steht die gottesdienstliche Zeremonie im Mittelpunkt?

4.3.1. Bedeutung der Segnung

Der Segen wird definiert als der Zuspruch des Beistands Gottes in der gesegneten Lebenssituation. Der Segen wird zwar oft mit bestimmten Glückserfahrungen in Verbindung gebracht, bedeutet sie aber nicht. Ganz im Gegenteil, gerade im Leiden und im Abbruch von Beziehungen können Menschen ganz innig Gottes Beistand erleben. Deshalb ist auch der Tod und die Auferstehung Jesu und damit das Kreuz das prägnanteste christliche Segenszeichen.

Weil Segen das Zusprechen des Beistands Gottes bedeutet, muß die Kirche prüfen, ob sie von ihrem Verständnis des Willens Gottes her ermächtigt ist zu segnen.

4.3.2. Bedeutung der Trauung

Zur Trauung führt die Orientierungshilfe der EKD nichts aus, denn sie ist der Ehe vorbehalten. Das zeigt sich auch an dem Auftrag, den die Kirche bei Segenshandlungen mit homosexuellen Menschen hat.

4.3.3. Auftrag der Kirche

Die Kirche darf homosexuelle Partnerschaften nicht segnen, da sie dem Willen Gottes widersprechen. Wohl aber darf sie einzelne oder mehrere homosexuellen Menschen segnen, wenn diese um den Beistand bitten. Dabei darf sie auch für die besondere Situation der Menschen in einer "ethisch verantwortlich" gelebten homosexuellen Partnerschaft bitten. Deshalb hat die Segnung nur in der Intimität der Seelsorge ihren Raum, nicht aber im Gottesdienst. Denn im Gottesdienst besteht die Gefahr von Mißverständnissen, ob nicht doch die Lebensgemeinschaft als solche gesegnet werden soll.


 © 2001 Dirk Zobel. Alle Rechte reserviert.

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